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   VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070   

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https://dejure.org/2020,28987
VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070 (https://dejure.org/2020,28987)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070 (https://dejure.org/2020,28987)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Au 5 S 20.1070 (https://dejure.org/2020,28987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayBO Art. 59, Art. 68 Abs. 4
    Erfolgloser Eilantrag: Keine Prüfung der Vereinbarkeit privater Rechte Dritter mit dem Bauvorhaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Ein derartiges Recht begründet folglich auch kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, sondern muss vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 19; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18).

    Enthält aber - wie im vorliegenden Fall - die Baugenehmigung als öffentlichrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu der eigentlichen baulichen Ursache der vorgetragenen Belastungswirkung keine Aussage, bleibt dem Nachbarn nur die Möglichkeit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Beeinträchtigungen des Geh- und Fahrtrechts sowie auf Beseitigung entsprechender Hindernisse (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Hat dagegen die Anfechtungsklage des Nachbarn mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg, so ist das im Rahmen der vorzunehmenden Interessensabwägung ein starkes Indiz für ein überwiegendes Interesse des Bauherrn an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 18).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, so hat eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen stattzufinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 a.a.O. Rn. 18).

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 15 CS 14.949

    Feststellungswirkung der Baugenehmigung, Oberflächenentwässerung, Sicherung der

    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Selbst die Anwendung der zum bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot entwickelten Grundsätze wird - unabhängig von Art. 68 Abs. 4 BayBO - durch den Regelungsumfang der jeweils erteilten Baugenehmigung begrenzt (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2014 - 15 CS 14.949 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Einen Rechtsanspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat der anfechtende Nachbar nur, wenn das Bauvorhaben den im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfenden, öffentlichrechtlichen Vorschriften widerspricht (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. Art. 55 ff. BayBO) und die verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Nachbarn dient, ihr also drittschützende Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).
  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Ein derartiges Recht begründet folglich auch kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, sondern muss vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 19; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
    Auszug aus VG Augsburg, 16.07.2020 - Au 5 S 20.1070
    Fällt die Erfolgsprognose zugunsten des Nachbarn aus, erweist sich die angefochtene Baugenehmigung also nach summarischer Prüfung gegenüber dem Nachbarn als rechtswidrig, so ist die Vollziehung der Genehmigung regelmäßig auszusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.1991 - 1 CS 91.439 - juris).
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